Reisebedingungen 5. Rücktritt & Kündigung durch den Reiseveranstalter Sollte die jeweils im Katalog zur jeweiligen Reise angege- bene Mindestteilnehmerzahl für eine Gruppenreise nicht erreicht werden, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nur, wenn Sie von uns spätestens 30 Tage vor dem Reisebeginn über die Nichtdurchführung der Reise informiert worden sind. Geleistete Zahlungen werden un- verzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Bei Rücktritt aus oben genanntem Grund über- nimmt der Reiseveranstalter keine Erstattung für Fremd- leistungen wie z.B. Bahntickets und Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebots oder in eigener Regie erworben hat. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Reise vom Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Vertrag ganz oder teil- weise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kun- de ohne dass vor Vertragsschluss kundenseitig mitgeteilt wurde aufgrund eingeschränkter Mobilität auf Begleitung während der Reise angewiesen ist, oder der Kunde sich in einem geistigen Zustand befindet, welcher eine Teilnahme an der Reise unmöglich macht oder der Kunde eine Gefahr für sich oder andere Personen darstellt. Eine Kündigung ist auch dann zulässig, wenn der Reiserteilnehmer erkennbar den jeweiligen Anforderungen der Reise körperlich oder psychisch nicht gewachsen ist oder wenn der Reeisteil- nehmer die Durchführung der Reise trotz Abmahnung mit Fristsetzung so nachhaltig stört oder sich derart vertrags- widrig verhält, dass die Aufhebung des Vertrages sofort gerechtfertigt ist. Bei Kündigung oder Ausschluss behält der Reiseveran- stalter den Anspruch auf den Reisepreis, muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen oder der aus der Kündigung oder des Ausschlusses entstandenen Vorteile sich anrechnen lassen, die er aus einer Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, zuzüg- lich die von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Kosten für die Rückreise trägt der Kunde selbst. Der Rei- severanstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurück- treten, wenn er durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände an der Vertragserfüllung gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktritts- grund erklärt. Der Reiseveranstalter verliert durch den Rücktritt den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und hat diesen binnen 14 Tagen nach Rücktritt dem Kun- den zurückzuerstatten. 6. Mitwirkungspflicht des Kunden / Gewährleistung/ Rücktritt/Kündigung Der Kunde kann bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise Abhilfe verlangen. Dabei ist der Kunde verpflichtet, den Mangel dem Reiseveranstalter sofort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Kann der Reiseveranstalter einer schuldhaft unterlassenen Mängelanzeige keine Abhilfe leisten, kann der Kunde keine Minderungsansprüche nach §651m BGB als auch keine Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe ablehnen und ver- weigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand er- fordert. Bei Rücktritt vom Reisevertrag durch den Kunden aufgrund eines Reisemangels hat der Kunde dem Reise- veranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Eine Frist zur Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom Reiseveranstal- ter verweigert wird.Leistet der Reiseveranstalter keine Ab- hilfe, so kann der Kunde entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten. Der Kunde kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt wird. Die Kün- digung ist nur zulässig, wenn dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt wurde und er diese ohne Abhilfe hat verstreichen lassen. 7. Beschränkung der Haftung des Reiseveran- stalters 7.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuld- haft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reise- preis beschränkt. 7.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstö- rungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass Sie für den Rei- senden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. 7.3. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hin- weis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reise- veranstalters ursächlich geworden ist. 7.4. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Gepäckschä- den des Kunden, welche auf einer Vorschädigung des Ge- päckstücks vor Reiseantritt beruhen. Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird daher dringend empfohlen. 8. Verjährung und Ausschluss von Ansprüchen Ansprüche nach §651 i BGB sind gegenüber dem Rei- severanstalter oder dem Reisevermittler der die Buchung vermittelt hat, geltend zu machen. Die Geltendmachung in Textform wird empfohlen. Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren: Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise vertraglich enden soll. 9. Sonstiges, Hinweise zur Datenverarbeitung Die Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand der Drucklegung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestim- mungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Soweit nicht durch die vorherig besagten Bestimmungen geregelt, gelten die ge- setzlichen Regelungen. Leistungs– und Erfüllungsort ist Stralsund. Die vom Kunden in der Reiseanmeldung ange- gebenen Daten verwenden wir zur Buchung und Abwick- lung der Reise sowie zu Übermittlung von Informationen und Angeboten an Sie. Mehr über die Verarbeitung und Speicherung sowie Ihren Rechten als Betroffene (insbe- sondere Auskunfts- und Widerspruchsrechte) erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche jederzeit unter www.mecklenburger-radtour.de/allgemein/datenschutz. de oder bei uns im Büro einsehbar ist oder die wir Ihnen gerne übersenden.“. 10. Preiseerhöhung, Preissenkung 10.1. Der Reiseveranstalter behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Per- sonen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Ha- fen- oder Flughafen-gebühren, oder c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reise- preis auswirkt. 10.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern der Reiseveranstalter den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unter-richtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. 10.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Per- sonen nach Ziff. 10.1.a) kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. • Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförde- rungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Er- höhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveran- stalter vom Kunden verlangen. 11. Reiseunterlagen Ist der gesamte Reisepreis bei uns eingegangen, bekommt der Anmelder der Reise die Reiseunterlagen zugesandt. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Ihnen die er- forderlichen Reiseunterlagen nicht zugegangen sein soll- ten. Wünschen Sie zusätzliche Unterlagen (Tourenbuch, Fahrradtourenkarte), notieren Sie dies bitte direkt bei der Reiseanmeldung und gegen einen Aufpreis von 20,- bis 35,- € stellen wir Ihnen dann die zusätzlichen Unterlagen zur Verfügung. Jedoch versenden wir keine Unterlagen ohne, dass bei uns eine Buchung vorliegt. 12. Gesonderte Reiseunterlagen für Rad & Schiff Ist der gesamte Reisepreis bei uns eingegangen, bekommt der Anmelder der Reise eine Vorabinformation meist per Mail zu der gebuchten Reise und erhält erst vor Ort am Schiff die zusätzlichen Materialien wie Kartenmaterial und Routenbeschreibungen. Informationen zu abweichender Handhabung und Umfang der Unterlagen finden Sie im Leistungsteil der ausgeschriebenen Programme. Zusätz- liche Materialien sind ausschließlich vor Ort verfügbar. 13. Vermittlung von Fremdleistungen Bei Buchung von Versicherungen, die nicht Teil der Leis- tungsausschreibung sind, haftet der Reiseveranstalter ausschließlich für die Vermittlung der Fremdleistung, je- doch nicht für die Erbringung der Leistungsinhalte. Es gel- ten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vertragspartner. 14. Reisebeschränkungen Reisebeschränkungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität Rad- und Wanderreisen, sowie Rad & Schiffsrei- sen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. 15. Wichtig für Ihre Reise ist Eine Radwander-Reise bedarf Ihrer persönlichen Mitwir- kung. Sie müssen Ihr Rad im Verkehr, auf Feldwegen und bei Nässe und Dunkelheit beherrschen. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sind Sie selbst verantwort- lich. Unsere Touren sind so gestaltet, dass Sie von einem gesunden, durchschnittlichen Menschen gefahren werden können, ohne über besondere Fahrpraxis auf Langstre- cken verfügen zu müssen. Ob Ihre Gesundheit den Anfor- derungen einer solchen Reise gewachsen ist, bitten wir Sie im besonderen Falle eventuell durch Ihren Arzt beurteilen zu lassen. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zu- fügen, sind Sie selbst verantwortlich. 16. Versicherungen Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall den Abschluss einer Reiseversicherung 17. Rechtswahl und Gerichtsstand, Information über die Verbraucherstreitbeilegung 17.1. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reisever- anstalter verpflichtend würde, informiert dieser die Ver- braucher hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveran- stalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform www.ec.europa.eu/con- sumers/odr/ hin. b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 10.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, an- teiligen Betrag heraufgesetzt werden. 17.2. Es gilt deutsches Recht. Der Kunde kann den Reise- veranstalter nur an seinem Sitz verklagen. Gerichtstand für Vollkaufleute ist Stralsund. 17.3. Mit Drucklegung dieses Kataloges verlieren die Prei- se des vorherigen Kataloges ihre Gültigkeit. 18. Kundengeldabsicherung R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1 · 65193 Wiesbaden www.ruv.de Reiseveranstalter: Die Mecklenburger Radtour GmbH Zunftstraße 4 · 18437 Hansestadt Stralsund HRB 8499 · Amtsgericht Stralsund Geschäftsführer: Thomas Eberl Tel.: 0049 (0) 3831 / 30 67 60 Fax: 0049 (0) 3831 / 30 67 61 9 info@mecklenburger-radtour.de www.mecklenburger-radtour.de Drucklegung Oktober 2024 Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Ziff. 10.1.c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteu- ert hat 10.4. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Kunden/ Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Rei- sepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in Ziff. 10.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Kun-de/Reisende mehr als den hiernach geschul- deten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reisever- anstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalter darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Der Rei- severanstalter hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungs- ausgaben entstanden sind. 10.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reise- beginn eingehend beim Kunden zulässig. 10.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleich- zeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten ange- messenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der vom Reiseveranstal- ter gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.