Reisebedingungen Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, so- weit Sie wirksam vereinbart wurden, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Mecklenburger Radtour GmbH (im Weiteren als Reiseveranstalter genannt) zustande kom- menden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die ge- setzlichen Vorschriften der §§ 651 a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Alle Überschriften in diesen Bestimmungen dienen der Über- sicht und sollen in keiner Weise für den Inhalt oder die Auslegung der Klauseln bindend sein. PT 1a). Stellung der Mecklenburger Radtour bei vermit- telten Leistungen a) Soweit in der Reiseausschreibung Pauschalreisen eines anderen Reiseveranstalters nicht ausdrücklich als Bestandteil einer von Mecklenburger Radtour GmbH an- gebotenen und durchgeführten Pauschalreise ausgewie- sen sind, bietet Mecklenburger Radtour GmbH solche Pauschalreisen nicht als eigene, sondern als vermittelte Pauschalreise gem. § 651v BGB an. Diese Reisen sind mit dem Symbol (PT) als Partnertouren gekennzeichnet. b) Mecklenburger Radtour GmbH ist soweit Pauschal- reisen als Vermittler angeboten werden weder Reisever- anstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Pauschalreisevertrags. Mecklenbur- ger Radtour GmbH haftet als Vermittler demnach nicht für die Angaben des vermittelten Reiseveranstalters zu Prei- sen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst oder für Schadensersatz aus vermittelten Pauschalreisen. Die Verpflichtung zur Erfüllung der gesetzlichen vorver- traglichen Informationspflichten als Reisevermittler sowie eine etwaige Haftung von Mecklenburger Radtour GmbH aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestim- mungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt. c) Die Vermittlerstellung verpflichtet Mecklenburger Rad- tour GmbH insbesondere, beim jeweiligen Angebot zur Vermittlung einer Pauschalreise auf die Vermittlerstellung von Mecklenburger Radtour GmbH unter Angabe des Reiseveranstalters und Vertragspartners im Buchungs- falle hinzuweisen. d) Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haf- tung von Mecklenburger Radtour GmbH aus dem Ver- mittlungsvertrag unberührt. 1b. Abschluss des Pauschalreisevertrages a) Durch seine Reiseanmeldung bietet der Kunde der Mecklenburger Radtour GmbH (im folgenden Reisever- anstalter genannt) den Abschluss des Pauschalreisever- trages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die Katalogausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit dem Kunden diese bei seiner Anmeldung vorliegt. b) Durch den Anmelder (Kunden) erfolgt die Reiseanmel- dung auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten wei- teren Personen. Der Anmelder erklärt verbindlich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Personen einzustehen. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax, E-Mail oder durch das Internet erfolgen. c) Erst mit Zugang der textlichen Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter (per E-Mail oder Post) kommt der Reisevertrag zustande. d) Bei Reiseanmeldung durch das Internet gilt für den Ver- tragsabschluss: Der Kunde wird Schritt für Schritt durch den Buchungsvorgang geleitet. Er hat während der Online Anmeldung die Möglichkeit zur Korrektur seiner Eingaben und kann diese Löschen oder Zurücksetzen. Durch Betäti- gung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Anmelder dem Reiseveranstalter den Abschluss des Rei- severtrages verbindlich an. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrages durch den Reiseveranstalter dar. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbe- stätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande. e) Weicht die dem Kunden durch den Reiseveranstalter zugegangene Reisebestätigung vom Inhalt der Reise- anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er 10 Tage ab Zugang der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots dann zu- stande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche und schlüssige Erklärung oder Anzahlung annimmt. f) Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschal- reiseverträgen, die im Fernabsatz (z.B. über Briefe, Tele- fonanrufe, E-Mails. Telemedien oder Online-Dienste) ab- geschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrech- te (siehe auch 4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn die Verhandlungen, auf denen der Ver- tragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht. 2. Bezahlung der Pauschalreise a) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen durch den Veranstalter nur dann gefordert werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises gegen Aushändigung des Siche- rungsscheins zur Zahlung fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungs- schein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Über- weisungen aus dem nicht EU-Ausland hat der Kunde die bei der Überweisung anfallenden Gebühren zu tragen. b) Kommt der Kunde nicht fristgerecht einer seiner Zahlun- gen (Anzahlung, Restzahlung) nach, berechtigt dies den Reiseveranstalter, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfrist- setzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter (4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatz- person) vereinbarten Stornokosten geltend zu machen und diese zu berechnen. 3. Preise und Leistungen a) Der Reiseveranstalter behält sich vor, aus in der Sache berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen der Katalogs- bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die der Kunde selbstverständlich informiert werden muss. b) Im Reisepreis sind die Kurtaxe/Kurabgabe sowie die Bettensteuer nicht eingeschlossen. Diese ist vor Ort in der jeweiligen Unterkunft zu entrichten. Für Kinder bis 4 Jahre werden von der Mecklenburger Radtour bei Origi- naltouren 10 € je Übernachtung erhoben. Eventuelle zu- sätzliche Kosten, die wegen darüber hinaus vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen bei den einzelnen Leistungsträgern anfallen (wie z.B. Minibar, nicht im Pau- schalreisevertrags inkludierte Wellnessanwendungen etc.), müssen vom Kunden direkt beim Leistungsträger beglichen werden. c) Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vor- zeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Der Reiseveranstalter wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträ- ge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Kunden zurückzubezahlen, sobald und soweit Sie von den einzel- nen Leistungsträgern tatsächlich an den Reiseveranstalter zurückerstattet worden sind. 4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von seiner ge- buchten Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Reise- veranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reise- vermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rück- tritt in Textform zu erklären. Die Erklärung wird an dem Tag wirksam, an dem Sie beim Reiseveranstalter eingeht. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu fordern, soweit der Rück- tritt nicht vom Reiseveranstalter zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe un- vermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Diese Umstände sind außergewöhnlich und unvermeid- bar, wenn Sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich in ihrer Folge auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Rei- sepreis abzüglich dessen, was der Veranstalter an Wert von ersparten Aufwendungen gespart hat, sowie dessen was er durch anderweitige Verwertung von Reiseleistun- gen erwirbt. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Rei- sebeginn sowie unter Berücksichtigung zu erwartender Ersparnisse festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung nachfolgend mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet. a) Bei Rad- und Wanderreisen Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir Ihnen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt eine Ge- bühr von 20% des Reisepreises pro Person, in Rechnung. Bei Rücktritt zwischen dem 29. und 21. Tag berechnen wir 30% des Reisepreises, zwischen dem 20. und 7. Tag be- rechnen wir 60% des Reisepreises und zwischen dem 6. und 1. Tag vor Reiseantritt berechnen wir 80% des Reise- preises. Bei Nichtantritt oder Stornierung am Anreisetag 90%. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem über- haupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden ent- standen ist, als die von ihm geforderte Entschädigungs- pauschale. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vor- stehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädi- gung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pau- schale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisever- anstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung! Eine Erstattung des Reise- preises nach Reiseantritt ist grundsätzlich nicht möglich. Der Reiseveranstalter hat dem Kunden jedoch die durch den Rücktritt ersparten Aufwendungen und Einkünfte aus einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleis- tungen zu erstatten. Bei Umbuchung des Reisetermins, des Reiseverlaufs oder auf eine andere Reise berechnen wir bis zum 30. Tag vor Anreise eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,- €. Ihre Umbuchungswünsche, die ab dem 29. Tag vor Reise- antritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung über- haupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den oben aufgeführten Rücktrittspauschalen und gleich- zeitigen Neuanmeldung durchgeführt werden. Für die er- forderlichen Papiere oder eventuellen Visa sind Sie selbst verantwortlich. Falls Sie wegen fehlenden oder ungenü- genden Papieren Ihre Reise abbrechen müssen, müssen wir dies wie einen Rücktritt behandeln. b) Gesonderte Stornobedingungen Rad & Schiff: Für die erforderlichen Papiere oder eventuellen Visa sind Sie selbst verantwortlich. Falls Sie wegen fehlenden oder ungenügenden Papieren Ihre Reise abbrechen müssen, müssen wir dies wie einen Rücktritt behandeln. ba) Reisen mit der MS Princess, MS Rigoletto, MS Olym- pia, MS Normandie, MS Casanova, MS Lisabelle, MS Prinzessin Katharina, Floor van Aemstel und MS Vivienne: Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir Ihnen bis 84 Tage vor Reiseantritt eine Gebühr in Höhe von 20% des Reisepreises pro Person in Rechnung. Bei Rücktritt zwischen dem 83. bis 42. Tag berechnen wir 30% Stornogebühr, zwischen dem 41. bis 28. Tag berechnen wir 60% Stornogebühr, zwischen dem 27. bis 04. Tag berechnen wir 80% Stornogebühr. Ab dem 03. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 90% Stornoge- bühr. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, das kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung! Eine Erstattung des Reisepreises am Tag des Reiseantrit- tes und nach Anreise ist nicht möglich. bb) Bei den Rad & Schiffsreisen in Italien gelten folgende Stornobedingungen: 20% bis 84 Tagen vor dem Reiseantritt 40% zwischen 83 und 42 Tagen vor dem Reiseantritt 60% zwischen 41 und 28 Tagen vor dem Reiseantritt 90% zwischen 27 und 1 Tage vor dem Reiseantritt 100% bei Nichtantritt der Reise bc) Bei den Rad & Schiffsreisen mit den Schiffen De Willemstad, De Amsterdam, De Nassau, De Holland, Elizabeth, Magnifique Schiffe, Mare fan Fryslan, Wapen fan Fryslan, Leafde fan Fryslan, Simmer fan Fryslan, Arkona, Motoryacht Linda, Motoryacht San Snova, Segler Flying Dutchman, Segler Atlantis, MS Fluvius gelten folgende Stornogebühren. Falls Sie von der gebuchten Reise zu- rücktreten müssen, stellen wir Ihnen bis 85 Tage vor Reise- antritt eine Gebühr in Höhe von 20% des Reisepreises pro Person in Rechnung. Bei Rücktritt zwischen dem 84. bis 43. Tag berechnen wir 30% Stornogebühr, zwischen dem 42. bis 29. Tag berechnen wir 60% Stornogebühr, zwischen dem 28. bis 01. Tag berechnen wir 90% Stornogebühr. Bei Stornierung am Anreisetag und bei Nichtantritt 100% des Reisepreises pro Person. bd) Bei der Rad & Schiffreise mit der MS CLASSIC LADY gelten folgende Stornobedingungen: bis 92 Tage vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises 91 bis 57 Tage vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises 56 bis 29 Tage vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises 28 bis 8 Tage vor Reiseantritt 85 % des Reisepreises ab 7 Tage vor Reiseantritt/Nichterscheinen am Anreise- tag 90 % des Reisepreises be) Für die Touren mit a-rosa FRA40G und DON40G gel- ten folgende Gebühren: bis 90. Tag vor Reisebeginn: 25% 89. Tag bis 60. Tag: 30% 59. Tag bis 35. Tag: 60% 34. Tag bis 15. Tag: 80% 14. Tag oder kürzer: 95% bf) Für die Tour DON 90 mit der MS Primadonna gelten folgende Gebühren: Bis 84 Tage vor Anreise 20 % 83 - 42 Tage 50 % 41 - 28 Tage 70 %, 27 - 15 Tage 80 % ab 14. Tag vor Anreise 90 %. Der Nichtantritt der Reise ohne vorheriger Stornierung gilt als Reiserücktritt (= No-Show) mit 100 % c) Gesonderte Stornobedingungen bei geführten Rad- reisen: Für die erforderlichen Papiere oder eventuellen Visa sind Sie selbst verantwortlich. Falls Sie wegen fehlen- den oder ungenügenden Papieren Ihre Reise abbrechen müssen, müssen wir dies wie einen Rücktritt behandeln. ca) Für geführte Radreisen in Deutschland, Belgien, Nie- derlande, Frankreich, Österreich und Italien gelten folgen- de Stornobedingungen: bis 60 Tage vor Reiseantritt 15%, 59 bis 28 Tage vor Reiseantritt 30%, 27 bis 14 Tage vor Reiseantritt 50%, 13 bis 6 Tage vor Reiseantritt 60%, 5 Tage oder kürzer 80%, bei Nichtantritt 95%, bei Reiseab- bruch 100% des Reisepreises. Für Sondergruppen gelten gesonderte Stornobedingungen. cb) Für geführte Radreisen in Polen gelten folgende Stor- nobedingungen: Falls Sie von der gebuchten Reise zu- rücktreten, werden Ihnen pro Person pauschal folgende Stornokosten berechnet, die sich wie folgt staffeln: Stor- nopauschale bis zum 28. Tag vor Reisebeginn 20% des vereinbarten Reisepreises, mindestens 50€ • 30% des Reisepreises - ab 27 bis 14 Tage vor Reise- beginn • 50% des Reisepreises - ab 13 bis 8 Tage vor Reisebeginn • 70% des Reisepreises - ab 7 bis 4 Tage vor Reisebeginn • 90% des Reisepreises - ab 3 Tage vor Reisebeginn und „No Show“ Bei Reiseabbruch 100% des Reisepreises. cc) Für geführte Radreisen im Baltikum in den Ländern Litauen, Estland, Lettland gelten folgende Stornobedingun- gen: bis zum 30. Tag vor Reiseantritt eine Gebühr von 20% des Reisepreises pro Person, in Rechnung. Bei Rücktritt zwischen dem 29. und 21. Tag berechnen wir 30% des Reisepreises, zwischen dem 20. und 7. Tag berechnen wir 60% des Reisepreises und zwischen dem 6. und 1. Tag vor Reiseantritt berechnen wir 80% des Reisepreises. Bei Nichtantritt oder Stornierung am Anreisetag 90%. Sollten Sie nach Ihrem Rücktritt den frei werdenden Platz durch eine andere geeignete Person besetzen können, stel- len wir Ihnen nur die Umbuchungsgebühren von 50,- € in Rechnung. Der Kunde hat das Recht, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, die dem Reiseveranstalter zustehende an- gemessene Entschädigungspauschale sei wesentlich nied- riger, als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere indi- viduell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit er nach- weisen kann, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, als die jeweils anwendbare Entschädigungs- pauschale anzeigt. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, abzüglich dessen, was er durch anderweitige Ver- wendung der Reiseleistungen an Ersparnis erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.