Reisebedingungen www.mecklenburger-radtour.de Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit Sie wirksam vereinbart wurden, Inhalt des zwischen dem Kun- den und der Mecklenburger Radtour GmbH (im Weiteren als Reiseveranstalter genannt) zustande kommenden Pauschal- reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Alle Überschriften in diesen Bestimmungen dienen der Übersicht und sollen in keiner Weise für den Inhalt oder die Auslegung der Klauseln bindend sein. 1a). Stellung der Mecklenburger Radtour bei vermittelten Leistungen a) Soweit in der Reiseausschreibung Pauschalreisen eines anderen Reiseveranstalters nicht ausdrücklich als Bestandteil einer von Mecklenburger Radtour GmbH angebotenen und durchgeführten Pauschalreise ausgewiesen sind, bietet Mecklenburger Radtour GmbH solche Pauschalreisen nicht als eigene, sondern als vermittelte Pauschalreise gem. § 651v BGB an. Diese Reisen sind mit dem PT Symbol (PT) als Part- nertouren gekennzeichnet. b) Mecklenburger Radtour GmbH ist soweit Pauschalreisen als Vermittler angeboten werden weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kom- menden Pauschalreisevertrags. Mecklenburger Radtour GmbH haftet als Vermittler demnach nicht für die Angaben des vermittelten Reiseveranstalters zu Preisen und Leistun- gen, für die Leistungserbringung selbst oder für Schadens- ersatz aus vermittelten Pauschalreisen. Die Verpflichtung zur Erfüllung der gesetzlichen vorvertraglichen Informations- pflichten als Reisevermittler sowie eine etwaige Haftung von Mecklenburger Radtour GmbH aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektro- nischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt. c) Die Vermittlerstellung verpflichtet Mecklenburger Rad- tour GmbH insbesondere, beim jeweiligen Angebot zur Ver- mittlung einer Pauschalreise auf die Vermittlerstellung von Mecklenburger Radtour GmbH unter Angabe des Reiseveran- stalters und Vertragspartners im Buchungsfalle hinzuweisen. d) Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von Mecklenburger Radtour GmbH aus dem Vermittlungs- vertrag unberührt. 1b. Abschluss des Pauschalreisevertrages a) Durch seine Reiseanmeldung bietet der Kunde der Meck- lenburger Radtour GmbH (im folgenden Reiseveranstalter genannt) den Abschluss des Pauschalreisevertrages ver- bindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die Katalogaus- schreibung und die ergänzenden Informationen des Reisever- anstalters für die jeweilige Reise, soweit dem Kunden diese bei seiner Anmeldung vorliegt. b) Durch den Anmelder (Kunden) erfolgt die Reiseanmeldung auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten weiteren Personen. Der Anmelder erklärt verbindlich, für die vertragli- chen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Personen einzustehen. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax, E-Mail oder durch das Inter- net erfolgen. c) Erst mit Zugang der textlichen Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter (per E-Mail oder Post) kommt der Reisever- trag zustande. d) Bei Reiseanmeldung durch das Internet gilt für den Ver- tragsabschluss: Der Kunde wird Schritt für Schritt durch den Buchungsvorgang geleitet. Er hat während der Online An- meldung die Möglichkeit zur Korrektur seiner Eingaben und kann diese Löschen oder Zurücksetzen. Durch Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Anmelder dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertra- ges durch den Reiseveranstalter dar. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reisever- anstalters beim Kunden zustande. e) Weicht die dem Kunden durch den Reiseveranstalter zu- gegangene Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveran- stalters vor, an das er 10 Tage ab Zugang der Buchungsbe- stätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grund- lage dieses neuen Angebots dann zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche und schlüssige Erklärung oder Anzahlung annimmt. f) Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreisever- trägen, die im Fernabsatz (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails. Telemedien oder Online-Dienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe auch 4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzper- son). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Ge- schäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn die Ver- handlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht. 2. Bezahlung der Pauschalreise a) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen durch den Veranstalter nur dann gefordert werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises gegen Aushändigung des Sicherungs- scheins zur Zahlung fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Überweisungen aus dem nicht EU-Ausland hat der Kunde die bei der Überwei- sung anfallenden Gebühren zu tragen. b) Kommt der Kunde nicht fristgerecht einer seiner Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nach, berechtigt dies den Reisever- anstalter, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter (4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson) vereinbar- ten Stornokosten geltend zu machen und diese zu berechnen. 3. Preise und Leistungen a) Der Reiseveranstalter behält sich vor, aus in der Sache be- rechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen der Katalogs- bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die der Kunde selbstverständlich informiert werden muss. b) Im Reisepreis sind die Kurtaxe/Kurabgabe sowie die Bet- tensteuer nicht eingeschlossen. Diese ist vor Ort in der jewei- ligen Unterkunft zu entrichten. Für Kinder bis 4 Jahre werden von der Mecklenburger Radtour bei Originaltouren 10 € je Übernachtung erhoben. Eventuelle zusätzliche Kosten, die wegen darüber hinaus vom Kunden in Anspruch genomme- nen Leistungen bei den einzelnen Leistungsträgern anfallen (wie z.B. Minibar, nicht im Pauschalreisevertrags inkludierte Wellnessanwendungen etc.), müssen vom Kunden direkt beim Leistungsträger beglichen werden. c) Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeiti- ger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rücker- stattung. Der Reiseveranstalter wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leis- tungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entspre- chende Beträge an den Kunden zurückzubezahlen, sobald und soweit Sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsäch- lich an den Reiseveranstalter zurückerstattet worden sind. 4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von seiner gebuch- ten Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Reiseveranstal- ter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. Die Erklärung wird an dem Tag wirksam, an dem Sie beim Reiseveranstalter eingeht. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Rei- se nicht an, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine an- gemessene Entschädigung zu fordern, soweit der Rücktritt nicht vom Reiseveranstalter zu vertreten ist oder am Bestim- mungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durch- führung der Reise erheblich beeinträchtigen. Diese Umstände sind außergewöhnlich und unvermeidbar, wenn Sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich in ihrer Folge auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zu- mutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Rei- sepreis abzüglich dessen, was der Veranstalter an Wert von ersparten Aufwendungen gespart hat, sowie dessen was er durch anderweitige Verwertung von Reiseleistungen erwirbt. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungs- pauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Be- rücksichtigung zu erwartender Ersparnisse festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung nachfolgend mit der jeweiligen Storno- staffel berechnet. a) Bei Rad- und Wanderreisen Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stel- len wir Ihnen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt eine Gebühr von 20% des Reisepreises pro Person, in Rechnung. Bei Rücktritt zwischen dem 29. und 21. Tag berechnen wir 30% des Rei- sepreises, zwischen dem 20. und 7. Tag berechnen wir 60% des Reisepreises und zwischen dem 6. und 1. Tag vor Reise- antritt berechnen wir 80% des Reisepreises. Bei Nichtantritt oder Stornierung am Anreisetag 90%. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nach- zuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorste- henden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Auf- wendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstan- den sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rei- serücktrittsversicherung! Eine Erstattung des Reisepreises nach Reiseantritt ist grundsätzlich nicht möglich. Der Reise- veranstalter hat dem Kunden jedoch die durch den Rücktritt ersparten Aufwendungen und Einkünfte aus einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen zu erstatten. Bei Umbuchung des Reisetermins, des Reiseverlaufs oder auf eine andere Reise berechnen wir bis zum 30. Tag vor Anreise eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,- €. Ihre Umbuchungswünsche, die ab dem 29. Tag vor Reisean- tritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den oben aufgeführten Rücktrittspauschalen und gleichzeitigen Neuanmeldung durchgeführt werden. Für die erforderlichen Papiere oder eventuellen Visa sind Sie selbst verantwortlich. Falls Sie wegen fehlenden oder ungenügenden Papieren Ihre Reise abbrechen müssen, müssen wir dies wie einen Rück- tritt behandeln. b) Gesonderte Stornobedingungen Rad & Schiff: Für die erforderlichen Papiere oder eventuellen Visa sind Sie selbst verantwortlich. Falls Sie wegen fehlenden oder ungenügenden Papieren Ihre Reise abbrechen müssen, müssen wir dies wie einen Rücktritt behandeln. ba) Reisen mit der MS Princess, MS Rigoletto, MS Olym- pia, MS Normandie, MS Casanova, MS Lisabelle, MS Prin- zessin Katharina, Floor van Aemstel und MS Vivienne: Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir Ihnen bis 84 Tage vor Reiseantritt eine Gebühr in Höhe von 20% des Reisepreises pro Person in Rechnung. Bei Rücktritt zwischen dem 83. bis 42. Tag be- rechnen wir 30% Stornogebühr, zwischen dem 41. bis 28. Tag berechnen wir 60% Stornogebühr, zwischen dem 27. bis 04. Tag berechnen wir 80% Stornogebühr. Ab dem 03. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 90% Stornogebühr. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, das kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung! Eine Erstattung des Reisepreises am Tag des Reiseantrittes und nach Anreise ist nicht möglich. bb) Bei den Rad & Schiffsreisen in Italien gelten folgende Stor- nobedingungen: • 20% bis 84 Tagen vor dem Reiseantritt • 40% zwischen 83 und 42 Tagen vor dem Reiseantritt • 60% zwischen 41 und 28 Tagen vor dem Reiseantritt • 90% zwischen 27 und 1 Tage vor dem Reiseantritt • 100% bei Nichtantritt der Reise bc) Bei den Rad & Schiffsreisen mit den Schiffen De Willems- tad, De Amsterdam, De Nassau, De Holland, Elizabeth, Mag- nifique Schiffe, Mare fan Fryslan, Wapen fan Fryslan, Leafde fan Fryslan, Simmer fan Fryslan, Arkona, Motoryacht Linda, Motoryacht San Snova, Segler Flying Dutchman, Segler Atlan- tis, MS Fluvius gelten folgende Stornogebühren. Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir Ihnen bis 85 Tage vor Reiseantritt eine Gebühr in Höhe von 20% des Reisepreises pro Person in Rechnung. Bei Rücktritt zwischen dem 84. bis 43. Tag berechnen wir 30% Stornogebühr, zwi- schen dem 42. bis 29. Tag berechnen wir 60% Stornogebühr, zwischen dem 28. bis 01. Tag berechnen wir 90% Stornoge- bühr. Bei Stornierung am Anreisetag und bei Nichtantritt 100% des Reisepreises pro Person. bd) Bei der Rad & Schiffreise mit der MS CLASSIC LADY gelten folgende Stornobedingungen: • bis 92 Tage vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises • 91 bis 57 Tage vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises • 56 bis 29 Tage vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises • 28 bis 8 Tage vor Reiseantritt 85 % des Reisepreises • ab 7 Tage vor Reiseantritt/Nichterscheinen am Anreisetag 90 % des Reisepreises be) Für die Touren mit a-rosa FRA40G und DON40G gelten folgende Gebühren: • bis 90. Tag vor Reisebeginn: 25% • 89. Tag bis 60. Tag: 30% • 59. Tag bis 35. Tag: 60% • 34. Tag bis 15. Tag: 80% • 14. Tag oder kürzer: 95% bf) Für die Tour DON 90 mit der MS Primadonna gelten fol- gende Gebühren: • Bis 84 Tage vor Anreise 20 % • 83 - 42 Tage 50 % • 41 - 28 Tage 70 %, • 27 - 15 Tage 80 % • ab 14. Tag vor Anreise 90 %. Der Nichtantritt der Reise ohne vorheriger Stornierung gilt als Reiserücktritt (= No-Show) mit 100 % c) Gesonderte Stornobedingungen bei geführten Radreisen: Für die erforderlichen Papiere oder eventuellen Visa sind Sie selbst verantwortlich. Falls Sie wegen fehlenden oder unge- nügenden Papieren Ihre Reise abbrechen müssen, müssen wir dies wie einen Rücktritt behandeln. ca) Für geführte Radreisen in Deutschland, Belgien, Niederlan- de, Frankreich, Österreich und Italien gelten folgende Storno- bedingungen: bis 60 Tage vor Reiseantritt 15%, 59 bis 28 Tage vor Reiseantritt 30%, 27 bis 14 Tage vor Reiseantritt 50%, 13 bis 6 Tage vor Reiseantritt 60%, 5 Tage oder kürzer 80%, bei Nichtantritt 95%, bei Reiseabbruch 100% des Reisepreises. Für Sondergruppen gelten gesonderte Stornobedingungen. cb) Für geführte Radreisen in Polen gelten folgende Storno- bedingungen: Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten, werden Ihnen pro Person pauschal folgende Stornokosten be- rechnet, die sich wie folgt staffeln: Stornopauschale bis zum